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Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Wer sie braucht, wie die schriftliche und die mündliche Prüfung ablaufen und wie seit dem 1. Juli 2025 bewertet wird.

Wer braucht die Prüfung?

Die Sachkundeprüfung brauchen Unternehmer, die eine Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe beantragen, und Wachpersonen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von Diskotheken
  • leitende Tätigkeit in Unterkünften für Geflüchtete
  • leitende Tätigkeit bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen

Für alle anderen Wachtätigkeiten genügt die Unterrichtung mit 40 Unterrichtsstunden. Prüfung und Unterrichtung nimmt die Industrie- und Handelskammer ab.

Die neun Prüfungsbereiche

Die Sachgebiete stehen in § 7 der Bewachungsverordnung. So verteilen sich die 120 Punkte der schriftlichen Prüfung:

Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung11 Pkt.
Gewerberecht8 Pkt.
Datenschutzrecht8 Pkt.
Bürgerliches Gesetzbuch21 Pkt.
Straf- und Strafverfahrensrecht21 Pkt.
Unfallverhütungsvorschriften13 Pkt.
Umgang mit Waffen8 Pkt.
Umgang mit Menschen19 Pkt.
Grundzüge der Sicherheitstechnik11 Pkt.

Verteilung nach Angaben aus der Branche; maßgeblich sind die Unterlagen Ihrer IHK.

Die schriftliche Prüfung

MerkmalSeit 1. Juli 2025
Aufgaben82 Aufgaben aus allen Sachgebieten
Punktehöchstens 120
Zeit120 Minuten
Single Choice5 Antworten, genau eine richtig – 1 Punkt
Multiple Choice6 Antworten, mehrere richtig – so viele Punkte, wie es richtige Antworten gibt
Bestehenab 60 Punkten (50 Prozent)

Bei vielen Kammern wird die Prüfung am Tablet oder PC geschrieben. Hilfsmittel sind in der Regel nicht zugelassen.

So wird bewertet

Bis Juni 2025 gab es Punkte nur, wenn alle Kreuze genau stimmten. Seit Juli 2025 zählt jede richtige Teilantwort: Für jede richtig angekreuzte Antwort gibt es einen Punkt.

Wichtig: Kreuzen Sie bei Multiple Choice mehr Antworten an, als richtig sind, gibt es für die ganze Aufgabe 0 Punkte.
Beispiel: richtig sind b und ePunkte
b und e angekreuzt2
nur b angekreuzt1
b und c angekreuzt1
b, c und e angekreuzt0

Die mündliche Prüfung

Wer die schriftliche Prüfung bestanden hat, wird zur mündlichen Prüfung zugelassen. Je nach Kammer findet sie am selben Tag oder später statt.

  • bis zu fünf Prüflinge werden gemeinsam geprüft, etwa 15 Minuten je Person
  • Schwerpunkte: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht sowie Umgang mit Menschen – vor allem Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalation und interkulturelle Kompetenz
  • bestanden ab 50 Prozent der möglichen Punkte; das Ergebnis gibt es in der Regel direkt nach der Prüfung

Gefragt wird oft mit einer Situation aus dem Wachdienst: Was tun Sie, warum, und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wiederholung und Fristen

Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Der mündliche Teil muss innerhalb von zwei Jahren nach dem bestandenen schriftlichen Teil bestanden werden – sonst gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.

Anmeldung, Termine und Gebühren regelt jede Kammer selbst. Die Gebühr liegt bei manchen Kammern um 140 Euro, bei anderen über 200 Euro.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Verbindlich sind die Prüfungsordnung und die Einladung Ihrer IHK.

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